Rückliefervergütung Solarstrom Schweiz: das gilt 2026
Wer eine Solaranlage plant, rechnet oft mit dem Verkauf von Strom. Doch was genau bekommen Sie für den Solarstrom, den Sie nicht selbst verbrauchen, sondern ins Netz einspeisen? Diese Rückliefervergütung ist ein wichtiger, aber häufig überschätzter Baustein der Wirtschaftlichkeit. Wir erklären, wie sie funktioniert, warum sie so unterschiedlich ausfällt und worauf es wirklich ankommt.
Was ist die Rückliefervergütung?
Ihre Anlage produziert tagsüber oft mehr Strom, als Sie gerade brauchen. Diesen Überschuss speisen Sie ins öffentliche Netz ein, und Ihr Verteilnetzbetreiber (VNB) vergütet ihn – das ist die Rückliefer- oder Einspeisevergütung. Sie setzt sich in der Regel aus zwei Teilen zusammen:
- einer Vergütung für die Energie (den physischen Strom)
- optional einer Vergütung für den Herkunftsnachweis (HKN), der die Solar-Herkunft zertifiziert
Wichtig zu verstehen: Vergütet wird nur der eingespeiste Überschuss, nicht Ihre gesamte Produktion.
Warum die Vergütung regional so stark schwankt
Es gibt in der Schweiz keinen einheitlichen Tarif. Jeder Netzbetreiber legt seine Rückliefervergütung selbst fest – und die Bandbreite zwischen den rund 600 Netzbetreibern ist erheblich. Was Ihr Nachbar im nächsten Versorgungsgebiet erhält, kann sich deutlich von Ihrem Tarif unterscheiden.
Tipp: Den aktuellen Ansatz für Ihren Standort erfahren Sie direkt bei Ihrem lokalen Netzbetreiber. In unserer kostenlosen Richtofferte ermitteln wir den zuständigen Netzbetreiber automatisch mit.
Neu: Mindestvergütung dank Stromgesetz
Mit dem Stromgesetz (Mantelerlass), das seit dem 1.1.2025 gilt, wurde mehr Verlässlichkeit geschaffen: Als Orientierung dient neu eine bundesweite Referenz- bzw. Mindestvergütung für eingespeisten Strom. Das schützt Anlagenbetreiber vor besonders tiefen lokalen Tarifen und macht die Kalkulation planbarer. Die konkreten Ansätze werden periodisch angepasst – verbindlich sind immer die aktuellen Werte.
Eigenverbrauch schlägt Einspeisung
Der entscheidende Punkt für Ihre Rechnung: Selbst genutzter Solarstrom ist fast immer mehr wert als eingespeister. Denn:
- Für eigenverbrauchten Strom sparen Sie den vollen Strombezugstarif (Energie + Netznutzung + Abgaben) – also das, was Sie sonst einkaufen müssten.
- Für eingespeisten Strom erhalten Sie nur die Rückliefervergütung, die in der Regel tiefer liegt.
Deshalb ist die wichtigste Stellschraube für die Wirtschaftlichkeit nicht der Verkaufspreis, sondern ein möglichst hoher Eigenverbrauch.
So holen Sie mehr aus Ihrer Anlage
Statt auf einen guten Einspeisetarif zu hoffen, lohnt es sich, den Eigenverbrauch aktiv zu erhöhen:
- Richtig dimensionieren: Eine auf Ihren Verbrauch abgestimmte Anlage vermeidet unnötig hohe Überschüsse.
- Verbrauch verschieben: Waschmaschine, Boiler oder Wärmepumpe laufen idealerweise dann, wenn die Sonne scheint.
- Batteriespeicher: Er verschiebt Solarstrom in den Abend – mehr dazu im Ratgeber Batteriespeicher: Kosten & Nutzen.
- Wärmepumpe & E-Auto: Grössere, steuerbare Verbraucher heben die Eigenverbrauchsquote deutlich.
- ZEV im Mehrparteienhaus: Mit einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch wird der Solarstrom im ganzen Gebäude genutzt.
Rückliefervergütung und Förderung nicht verwechseln
Die Rückliefervergütung ist die laufende Vergütung für eingespeisten Strom. Davon getrennt gibt es die einmalige Einmalvergütung (EIV) des Bundes als Investitionsbeitrag – beide zusammen verbessern die Wirtschaftlichkeit. Wie die Förderung funktioniert, lesen Sie im Ratgeber PV-Förderung in der Schweiz.
Fazit
Die Rückliefervergütung ist ein willkommener Zustupf, aber selten das Hauptargument für eine Solaranlage – zu unterschiedlich sind die lokalen Tarife. Entscheidend für die Rendite ist der Eigenverbrauch: Je mehr Solarstrom Sie selbst nutzen, desto schneller amortisiert sich die Anlage. Die neue Mindestvergütung aus dem Stromgesetz sorgt dabei für etwas mehr Planungssicherheit.
Wie viel Ihre Anlage einbringt – über Eigenverbrauch, Einspeisung und Förderung – hängt von Dach, Verbrauch und Standort ab. Wir rechnen es Ihnen in einer kostenlosen Richtofferte durch oder besprechen es in einer unverbindlichen Erstberatung.
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